Die Onlinemeldung steht Ihnen für den Zeitraum vom 13.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 zur Verfügung.
Halten Sie bitte das Zählerablese-Schreiben für die Eingabe der Zählernummer bereit.
Hier gehts zur Online-Meldung!
Wichtige Information für die Benutzer neuer elektronischer Wasserzähler
Bei Haushalten, die mittlerweile über einen neuen elektronischen Wasserzähler mit aktivierter Fernauslesung verfügen, ist die Meldung des Zählerstands nicht erforderlich. Die Erfassung erfolgt zum Jahreswechsel selbstständig durch die Mitarbeiter unserer Wasserversorgung. Der Zählerstand des vorherigen analogen Wasserzählers wurde bereits beim Ausbau bzw. Tausch von unseren Mitarbeitern erfasst. Somit ist Ihr Verbrauch lückenlos dokumentiert.
Der Zählerstand ist folglich nur dann zu melden, wenn an der Abnahmestelle aktuell noch ein herkömmlicher Wasserzähler mit analoger Anzeige oder der neue elektronische Wasserzähler ohne die Fernauslesungsfunktion betrieben wird. Die Zählernummer ist in diesen Fällen mit der Nummer auf Ihrer Ablesekarte identisch. Verwenden Sie diese Nummer nur in Verbindung mit dem dazugehörigen Zähler.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Mayr Montagnachmittag und Donnerstag unter der Telefonnummer 08207 9600-38 zur Verfügung.