Die Gemeinde Affing leitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Dazu nutzt sie zwei Instrumente der Bauleitplanung:
Flächennutzungsplan (F-Plan)
In diesem Planwerk für das gesamte Gemeindegebiet werden die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dargestellt. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er zugleich die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Der F-Plan beinhaltet einen verbindlichen Landschaftsplan, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt. In einem Erläuterungsbericht sind die Ziele der städtebaulichen Entwicklung dargestellt.
Bebauungspläne (B-Pläne)
Für viele Teilbereiche im Gemeindegebiet regeln B-Pläne die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung, die Erschließung von Grundstücken und die Grünordnung.
Die Festsetzungen in den B-Plänen betreffen die Grundstückseigentümer und Bauwilligen direkt. Sie sind maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über die Einzelbaugesuche.
Tipp: Um ein kostenpflichtiges Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, müssen alle Vorgaben des jeweiligen B-Planes ausnahmslos eingehalten werden.
Bauen ohne Bebauungsplan – geht das?
Für eine Vielzahl von Innerorts-Grundstücken gibt es keinen B-Plan. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich dann nach der Umgebungsbebauung. Womöglich erfordert erst ein konkreter Bauantrag die parallele Aufstellung eines B-Planes.
Für weitere Fragen zur Bauleitplanung wenden Sie sich bitte an unser Bauamt.