Gemeindliche Bauleitplanung

Die Gemeinde Affing leitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Dazu nutzt sie zwei Instrumente der Bauleitplanung:

 

Flächennutzungsplan (F-Plan)

In diesem Planwerk für das gesamte Gemeindegebiet werden die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dargestellt. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er zugleich die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Der F-Plan beinhaltet einen verbindlichen Landschaftsplan, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt. In einem Erläuterungsbericht sind die Ziele der städtebaulichen Entwicklung dargestellt.

 

Bebauungspläne (B-Pläne)

Für viele Teilbereiche im Gemeindegebiet regeln B-Pläne die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung, die Erschließung von Grundstücken und die Grünordnung.

Die Festsetzungen in den B-Plänen betreffen die Grundstückseigentümer und Bauwilligen direkt. Sie sind maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über die Einzelbaugesuche.

Tipp: Um ein kostenpflichtiges Baugenehmigungsverfahren zu vermeiden, müssen alle Vorgaben des jeweiligen B-Planes ausnahmslos eingehalten werden.

 

Bauen ohne Bebauungsplan – geht das?

Für eine Vielzahl von Innerorts-Grundstücken gibt es keinen B-Plan. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich dann nach der Umgebungsbebauung. Womöglich erfordert erst ein konkreter Bauantrag die parallele Aufstellung eines B-Planes.

 

Für weitere Fragen zur Bauleitplanung wenden Sie sich bitte an unser Bauamt.

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