Schnelles Internet für die Gemeinde Affing

Breitbandausbau in der Gemeinde Affing im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

 

Die Gemeinde Affing beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

 

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Affing ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Affing bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 25.06.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

ACHTUNG: Frist zur Rückmeldung Markterkundung wurde bis 05.07.2021 verlängert!

 

Bekanntmachung der Markterkundung (pdf)

 

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

 

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Affing für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

 

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Bernhard Frank unter frank@affing.de.

 

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (pdf)

Nutzungsbedingungen Geodaten (pdf)

Verpflichtungserklärung Geodaten (pdf)

 

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

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