Informationen zur Umstellung auf funkauslesbare digitale Wasserzähler

Kamstrup Multical 21

Der Gemeinderat hat am 31.07.2018 die Beschaffung digitaler Wasserzähler beschlossen und damit eine zukunftsorientierte und wirtschaftliche Entscheidung getroffen. Diese neue Zählergeneration hat viele Vorteile. Der Aufwand bei Installation, Ablesung und Gebührenabrechnung ist für unsere Wasserkunden und auch für die Gemeinde deutlich geringer. Insbesondere aber können unerkannte Wasserverluste oder auch Verkeimungen schnell erkannt werden. Diese Faktoren sind für den sorgsamen und hygienischen Umgang mit unserem wertvollen Trinkwasser sehr wichtig.

Seit 2020 stellt die Gemeinde Affing in drei Tranchen auf insgesamt ca. 1800 digitale Wasserzähler um.

 

Neben der Gemeinde Affing hat auch ein großer Teil der Wasserversorger in unserer Region digitale Wasserzähler erfolgreich im Einsatz, u.a.:

Wasserverband Lechraingruppe https://www.wasserverband-lechraingruppe.de
bestehend aus Markt Aindling, Gemeinde Petersdorf, Gemeinde Todtenweis, Wasserzweckverband Hardhofgruppe https://www.wasserzweckverband-hardhofgruppe.de

Wasserzweckverband Magnusgruppe https://www.magnusgruppe.de

Stadt Aichach https://www.wasserwerk-aichach.de

Wasserzweckverband Adelburggruppe https://www.adelburggruppe.de

Stadt Friedberg https://www.friedberg.de/stadtwerke/wasserversorgung

Gemeinde Dasing

Gemeinde Obergriesbach

 

 

Neue Bauweise genau, langlebig und wirtschaftlich

 

Bisher wurden in den Gebäuden unserer Wasserkunden herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler mit Messpatrone eingebaut. Diese hatte eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind die Messpatronen turnusgemäß auszubauen und durch neue zu ersetzen.

Der neue digitale Zähler misst mittels Ultraschallmesstechnik den Wasserverbrauch äußerst genau. Zudem ist er vor Kalk- und Mineralablagerungen geschützt. Aufgrund seiner innovativen und hochwertigen Bauweise kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein von den Eichbehörden vorgegebenes Stichprobenverfahren auf bis zu 15 Jahre verlängert werden. Durch die bis zu 2,5-fache Einsatzdauer werden Geräte- und Installationskosten gespart. Ein weiterer Vorteil sind die wesentlich geringeren Verwaltungskosten aufgrund der Funkauslesefunktion. Trotz höherer Beschaffungskosten ist der digitale Zähler bereits nach wenigen Jahren deutlich wirtschaftlicher als der mechanische. Dies kommt wiederum dem Kunden über den Wasserpreis zugute.

Die digitalen Zähler verfügen über eine CE-Kennzeichnung und erfüllen alle relevanten, europäischen und nationalen Anforderungen, einschließlich Gesundheitsanforderungen bei elektromagnetischer Strahlung (26. BImSchV).

 

 

 

 

Übertragung der Zählerstände per Funk – einfach, strahlungsarm und datenschutzkonform

 

Einfache und wirtschaftliche Verbrauchsdatenerfassung

Bei digitalen Zählern werden die Zählerstände verschlüsselt per Funk übertragen. Durch dieses Verfahren, bei dem unsere Mitarbeiter der Wasserversorgung die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes auslesen und direkt in das Abrechnungssystem einspielen, spart die Gemeinde nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten. Sie als Wasserkunde müssen zukünftig nicht mehr ablesen und die Daten per Karte oder online an die Gemeinde übermitteln.

 

Strahlungsarm durch sehr geringe Sendeleistung

Der Wasserzähler sendet in regelmäßigen Abständen für 0,01 Sekunden ein Signal mit einer Signalstärke von 10 mW. In der Summe beträgt die Sendezeit pro Tag 54 Sekunden bei sehr geringer Sendeleistung. Im Vergleich hierzu senden WLAN-Router mit ca. 100 mW, DECT-Telefone mit ca. 250 mW und Mobiltelefone mit ca. 1.000 mW. Im Gegensatz zu elektronischen Wasserzählern, die häufig im Keller oder in Hausanschlussräumen verbaut sind, werden diese Elektrogeräte meist in unmittelbarer Körpernähe betrieben. Die tatsächlich auf den Menschen einwirkende Feldstärke wird aber durch die Entfernung zum Sender und zusätzlich durch Wände oder Decken reduziert.

 

Sichere Datenübertragung für Verbrauch, Schadensermittlung und Hygiene

Die Datenübertragung ist durch eine 128 Bit AES-Verschlüsselung gesichert. Der Wasserzähler selbst hat keine Funkempfangstechnik und ist somit nie von außen beeinflussbar. Nur der Wasserversorger hat Zugriff auf die Daten, da nur er durch ein PIN-TAN-Verfahren über den nötigen digitalen Schlüssel verfügt. Die Datensicherheit ist mit der Sicherheit einer Kreditkarte vergleichbar.

Der elektronische Wasserzähler sendet folgende verschlüsselte Daten:

Zählernummer; tagesaktueller Verbrauchsstand (kein Durchfluss); Verbrauchsstand des Vormonatsletzten; eventuelle Fehlermeldungen (Leckage, Rohrbruch, Rückwärts, Trocken oder Defekt); die durchschnittliche Temperatur des Wassers und der Umgebung des Vormonats; Einsatzzeit des Wasserzählers in Stunden.

Diese Daten dienen einer schnellen und stichtagsgenauen Zählerablesung. Ebenso können dadurch jederzeit Wasserverluste (z.B. Dauerverbrauch durch defekte Toilettenspülung, Leckagen oder Rohrbrüche) ermittelt werden. Darüber hinaus können schnellstmöglich gesundheitsgefährdende Verkeimungen (z.B. durch Rückfluss in das Versorgungsnetz) festgestellt werden.

Da nach 24 Stunden nur der Gesamt-Durchfluss aufgezeichnet wird, kann von außen kein Profil zur Ermittlung des Verbrauchsverhaltens des Kunden erstellt werden.

 

 

Wasserzählerbügel ist Bestandteil der Zähleranlage

 

Die Wasserzähleranlage besteht (in Fließrichtung des Wassers) aus einem Absperrventil ohne Entleerung, einem Wasserzählerbügel mit längenveränderlichem Ein- und Ausbaustück, dem Wasserzähler, einem Absperrventil mit Entleerung (KFR-Ventil) und einem integriertem Rückflussverhinderer. Bitte überprüfen Sie Ihre Anlage vorab, damit ein reibungsloser Austausch stattfinden kann.

Bei allen Anschlüssen, bei denen noch kein Zählerbügel an der Trinkwasserzähleranlage installiert ist, ist dieser nachzurüsten. Näheres regelt die aktuelle Fassung der DIN 1988-200 Punkt 11 „Leitlinien für Wasserzähleranlagen“.

Die Kosten für den Einbau des Zählerbügels gehen zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers.

Durch den Zählerwechsel entfallen ansonsten keine weiteren Kosten auf den Abnehmer.

 

 

 

Rechtliche Aspekte

 

In der Gesetzgebung ist der Einsatz digitaler Wasserzähler, insbesondere auch der Umgang mit den erfassten Daten, umfassend geregelt, siehe:

 

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1, Art. 32

https://dsgvo-gesetz.de

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Art. 24 Abs. 4

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-24

Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Affing § 3, § 19 Abs. 1, § 19a, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1

https://www.affing.de/wasserabgabesatzung-was

 

Auch die Rechtsprechung hat sich bereits mit der Thematik befasst. Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 07.03.2022 (4 CS 21.2254) stehen dem Einbau und Betrieb fernauslesbarer Wasserzähler mit aktivierter Funkfunktion durch kommunale Wasserversorger weder datenschutzrechtliche Hindernisse noch Gründe des Gesundheitsschutzes entgegen, siehe:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-4459?hl=true

 

Falls Sie zum Einsatz elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung gerne zur Verfügung:

Telefon 08207 8019
E-Mail wasserversorgung@affing.de

 

 

Weiterführende Informationen

 

Kundeninformation des Wasserzählers MC-21 der Firma Kamstrup


Merkblatt Ultraschall-Haushaltswasserzähler MULTICAL® 21

 

Fakten zur Fernauslesung per Funkkommunikation

 

Richtigstellung der Medienberichte über elektronische Wasserzähler

 

Pressemitteilung zum Urteil des VGH vom 07.03.2022 (4 CS 21.2254)

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