Finanzhilfen für das Hochwasser

Bild Hochwasser 2

Es gibt insgesamt drei verschiedene Möglichkeiten auf Finanzhilfe durch den Freistaat Bayern.

 

1. Soforthilfe

Unter Soforthilfe versteht man eine Hilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Wäre Versicherungsschutz möglich gewesen, wurde aber keine abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal bis zu 2.500 Euro. Ziel ist es betroffene private Haushalte zu unterstützen, um den zu Schaden gekommenen lebensnotwendigen Hausrat zeitnah ersetzen zu können.

 

2. Soforthilfe Ölschaden

Unter der Soforthilfe Ölschaden versteht man eine Hilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Wäre eine Versicherung möglich gewesen, wurde aber keine abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal bis zu 5.000 Euro. Ziel ist es, durch die Hochwasserereignisse entstanden Ölschäden an privaten oder nicht gewerblich genutzten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude so schnell wie möglich wieder bewohnbar zu machen.

 

3. Härtefonds

Unter Härtefond versteht man eine Hilfe für Firmen und Privatpersonen
in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.

 

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie unter https://lra-aic-fdb.de/aktuelles/katastrophenschutz/finanzhilfen-fuer-das-hochwasser-ende-mai-anfang-juni-2024/

 

Zudem gibt es eine Soforthilfe der Kartei der Not

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Soforthilfe der Kartei der Not finden Sie hier.

Diese Anträge können im Bürgerbüro der Gemeinde Affing abgegeben werden.

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