Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Art. 62 der Bayerischen Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinde Affing, von den Benutzern der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Diese sind in regelmäßigen Abständen neu zu kalkulieren. Das führt zu Gebührenanpassungen für Sie als Verbraucher.
Wasserversorgung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2022 die Grundgebühren für die unten genannten Zählergrößen1 sowie die Verbrauchsgebühr, jeweils rückwirkend zum 01.01.2022, angepasst:
bis 2,5 m3/h |
48,00 €/Jahr |
bis 6 m3/h |
72,00 €/Jahr |
bis 10 m3/h |
96,00 €/Jahr |
über 10 m3/h |
192,00 €/Jahr |
Die Verbrauchsgebühr pro m3 beträgt 1,44 €.
Auf Trinkwassergebühren wird eine Umsatzsteuer in Höhe von 7% erhoben.
Entwässerung
In der Sitzung vom 18.01.2022 hat der Gemeinderat die Grundgebühren für die unten genannten Zählergrößen1 sowie die Einleitungsgebühren, jeweils rückwirkend zum 01.01.2022, angepasst:
bis 2,5 m3/h |
36,00 €/Jahr |
bis 6 m3/h |
54,00 €/Jahr |
bis 10 m3/h |
72,00 €/Jahr |
über 10 m3/h |
144,00 €/Jahr |
Die Einleitungsgebühr beträgt pro m3 Abwasser 2,40 €; soweit ausschließlich Schmutzwasser eingeleitet wird oder eingeleitet werden darf, beträgt sie 2,07 €.
Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei.
Für Sie als Verbraucher bedeutet das, dass Sie bei der Jahresgebührenrechnung mit Nachzahlungen zu rechnen haben, auch wenn Sie nicht mehr Wasser verbraucht haben als in den vorangegangenen Jahren. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer persönlichen Finanzplanung.
1 In der Regel werden in Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern Wasserzähler der Baugröße 2,5 m3/h verwendet.